Normalarbeitsvertrag
Der Walliser Staatsrat hat einen Normalarbeitsvertrag für das Personal von Ingenieur- und Architekturbüros sowie für andere Planungsbüros im Bauwesen erstellt.
Der Normalarbeitsvertrag regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen selbstständigen Inhabern eines Ingenieur-, Architektur- oder Planungsbüros und ihren in diesen Büros beschäftigten Arbeitnehmern wie Ingenieuren, Architekten, Bauleitern, Zeichnern, Hilfskräften und Verwaltungspersonal, unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad.
Um herauszufinden, ob ein Beruf durch einem Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgedeckt ist, besuchen Sie die Website des Kantons Wallis.