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17 Sep. 2026

Neue Verpflichtung für juristische Personen

Ab dem 1. Oktober 2026 wird mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) in der Schweiz ein eidgenössisches Transparenzregister eingeführt.

Unternehmen, die dem TJPG unterliegen (insbesondere AGs und GmbHs), müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten, d. h. die natürlichen Personen, die das Unternehmen direkt oder indirekt kontrollieren, identifizieren, überprüfen und melden. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die gemeldeten Informationen korrekt und aktuell bleiben.

Was beinhaltet dieses Register?

Das Transparenzregister ist ein neues nationales Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen erfasst werden. Es zielt darauf ab, die Eigentumsverhältnisse transparenter zu gestalten und die Bekämpfung der Geldwäsche zu verstärken. Diese Reform steht im Einklang mit internationalen Empfehlungen zur Transparenz von Unternehmensstrukturen.

Wer ist davon betroffen?

Die neuen Bestimmungen betreffen zahlreiche juristische Personen, insbesondere AGs, GmbHs und Genossenschaften.

Bestimmte Strukturen sind jedoch von der Meldepflicht ausgenommen, darunter Vereine, Stiftungen, börsennotierte Unternehmen und bestimmte ihrer Tochtergesellschaften. Einzelunternehmen sind vom Transparenzregister nicht betroffen.

Zu beachten ist zudem, dass das Transparenzregister nicht öffentlich zugänglich ist. Der Zugriff ist den Aufsichtsbehörden sowie den vom GwG benannten Behörden vorbehalten.

Sich schon jetzt vorbereiten

Gemäss dem Transparenzgesetz (TJPG) müssen die betroffenen Unternehmen die Informationen zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten ermitteln, erfassen und auf dem neuesten Stand halten.

Unternehmen können sich bereits jetzt auf diese künftige Verpflichtung vorbereiten. Die Plattform easygov stellt eine Informationsseite zur Verfügung, auf der die wichtigsten rechtlichen und praktischen Grundlagen zum Transparenzregister vorgestellt werden:

Inkrafttreten am 1. Oktober 2026

Das Transparenzregister tritt in der Schweiz am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Gemäss den Artikeln 51 bis 53 des TJPG steht den betroffenen Unternehmen eine Frist für die erste Meldung zur Verfügung. Die Dauer dieser Frist hängt insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens und davon ab, ob es der ordentlichen Revisionspflicht unterliegt:

  • Für neue juristische Personen (die nach Inkrafttreten des Gesetzes gegründet wurden): 1 Monat
  • Für AGs, die der ordentlichen Revisionspflicht unterliegen: 3 Monate
  • Für andere Gesellschaften, die der ordentlichen Revisionspflicht unterliegen: 4 Monate
  • Für AGs, die nicht der ordentlichen Revision unterliegen: 5 Monate
  • Für andere Schweizer Gesellschaften / ausländische juristische Personen: 6 Monate

Gesellschaften, deren gesamte wirtschaftlich Berechtigte als Aktionäre oder Organe im Handelsregister eingetragen sind, sind ihrerseits verpflichtet, die Meldung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des TJPG vorzunehmen.

Zu beachten ist, dass die Listen der wirtschaftlich Berechtigten von AGs und GmbHs zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Die entsprechenden Belege müssen ebenfalls gemäss geltendem Recht zehn Jahre lang nach Streichung der Person aus der Liste aufbewahrt werden.

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